Mietkauf

Mietkauf

In Zusammenarbeit mit der Firma MMV-Leasing, Unternehmensgruppe Landesbank BW, bieten wir unseren Kunden ab sofort Mietkauf für Werkzeuge und Maschinen an.

Der Vorteil beim Mietkauf ist, dass die Laufzeiten nicht an die AfA gebunden sind, d.h., dass auch Laufzeiten mit mehr als 3 Jahren möglich sind. Hinzu kommt, dass keine Endzahlung fällig wird. Mit der letzten Rate ist der Mietkauf vorüber.
Ferner werden die Werkzeuge bzw. Maschinen direkt in der Bilanz des Mietkäufers aufgeführt. Das hat den Vorteil, dass diese auch direkt abgeschrieben werden können und somit auch steuerlich von Vorteil sind.

Für einen Mietkauf benötigt werden ein Gewerbenachweis, ein Handelsregisterauszug und die Adresse des Mietkäufers (Kunden) und das Angebot der Fa. A. Wendt GmbH über die Werkzeuge bzw. Maschinen, die per Mietkauf finanziert werden sollen.
Alles zusammen reichen wir an die MMV-Leasing weiter. Dort werden die Bonität des Mietkäufers via Creditreform geprüft. Im Zweifelsfall können auch Bilanzen vom Mietkäufer (Kunden) eingefordert werden.

Das Gewerbe bzw. Unternehmen des Mietkäufers (Kunden) sollte wenigstens 2 Jahre auf dem Markt aktiv sein.
Mietkauf lohnt sich nur ab einer Auftragssumme von ca. EUR 3.000,00, besser wären EUR 5.000,00. Diese Auftragssumme kann durch die Kombinantion mehrerer gleichzeitig zu bestellenden Anschaffungen wie z.B. Werkzeugsets und Schlüsselkopierfräsen oder Hard- und Software zur Fahrzeugmanipulation erreicht werden.

Die monatliche Rate liegt bei einem Investitionsvolumen von EUR 20.000,00 bis EUR 25.000,00 zwischen EUR 600,00 und EUR 800,00 im Monat bei einer Laufzeit von 36 Monaten.

Wenn ein Mietkauf für Sie von Interesse ist: Ihr persönlicher Ansprechpartner Enrico Wendt steht für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.

 

Definition "Mietkauf"

Ein derartiges Geschäft liegt vor, wenn die Aktivierung des Leasing-Gegenstandes sowie die Passivierung einer Darlehnsverbindlichkeit beim Leasing-Nehmer (Mietkäufer) erfolgt, weil die für das klassische Leasing gemäß den Leasing-Erlassen erforderlichen Kriterien nicht gegeben sind. Der Leasing-Geber aktiviert dann eine Darlehnsforderung gegenüber dem Mietkäufer und teilt die bei ihm eingehenden Leasing- bzw. Mietkaufraten in Zins- und Tilgungsanteile auf. Wesentlich ist, daß, da es sich bei Mietkauf quasi um einen Verkauf des Leasing-Gegenstandes auf Raten durch den Mietkaufgeber an den Mietkäufer handelt und die Mehrwertsteuer auf die gesamte Mietkaufforderung (Mietkaufrate x Vertragslaufzeit) mit der ersten Mietkaufrate zu bezahlen ist. Das juristische Eigentum geht erst nach Eingang der letzten Mietkaufrate voll auf den Mietkäufer über. Mietkauf wird von vielen Unternehmen in Fördergebieten sowie bei bestimmten Fördermaßnahmen gezielt und systematisch eingesetzt, da die Förderbedingungen oftmals eine Aktivierung des Investitionsgutes beim Mietkäufer (Leasing-Nehmer) voraussetzen und bei einer Aktivierung des zu fördernden Wirtschaftsgutes beim Mietkäufer für diesen sich noch zusätzliche steuerliche Effekte ergeben.