Information zur Batterieverordnung

Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien oder Akkumulatoren (wiederaufladbare Batterien), die z.B. zum Betrieb von Akku-Geradschleifern dienen. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten -, an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab. Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden.

A.Wendt GmbH
Sicherheits- und Aufsperrtechnik
Sonnenhang 17
D-50127 Bergheim

Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltone gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in der Abbildung. Unter dem Zeichen befindet sich zusätzlich das chemische Symbol für das ausschlaggebende Schwermetall. Die verwendeten Bezeichnungen bedeuten dabei Folgendes: "Cd" steht für Cadmium, "Hg" für Quecksilber und "Pb" für Blei.

Sie finden diese Hinweise auch noch einmal in den Begleitpapieren der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung des Herstellers.

Weitere Hinweise zur Batterieverordnung finden Sie beim
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit